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Lilli Löbsack

Was geht deutsche Unternehmen die Verletzung der Menschenrechte in Asien oder Lateinamerika an?

Am 10. März 2017 hat der Bundestag ein Gesetz mit dem sperrigen Titel „ CSR- Richtlinie Umsetzungsgesetz“ verabschiedet. Der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet die Gesellschafts -und Sozialverantwortung von Unternehmen. Er umschreibt den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Forderungen (Compliance) hinausgeht. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben 2014 beschlossen, ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen für die Öffentlichkeit transparenter zu machen. Mit dem Gesetz vom März 2017 wird erstmals in Deutschland eine Berichterstattung zur Nachhaltigkeit von Unternehmen vorgeschrieben. Sie betrifft insbesondere Unternehmen, die am Kapitalmarkt aktiv sind mit mehr als 500 Mitarbeitern. Sie sollen künftig stärker über „nichtfinanzielle“ Aspekte mit Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Finanzlage des Unternehmens berichten. Dabei geht es u.a. um Informationen zu Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmer –und Menschenrechtsbelange sowie die Bekämpfung von Korruption. Die Richtlinie wird in das Handelsgesetzbuch (HGB) eingefügt. Bei Nichtbeachtung ist eine Geldbuße in beträchtlicher Höhe gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG ) vorgesehen. 17 EU- Staaten haben die Berichtspflicht bereits umgesetzt. Frankreich geht weiter als die BRD, in dem es die Verantwortung von französischen Unternehmen für ihre Lieferketten gesetzlich verankert. In den Niederlanden wurde sogar ein Gesetz zur Verhinderung von Kinderarbeit verabschiedet. Das deutsche Gesetz enthält keine Berichtspflicht zum Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“. Zwar hat die Bundesregierung im Dezember 2016 einen „Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet. Sie schreckt jedoch bisher davor zurück, deutsche Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten im Ausland in die Pflicht zu nehmen. Dennoch wird die Achtung der Menschenrechte für Unternehmen auch in Deutschland mehr und mehr zu einem strategischen Thema. Zunehmende Medienberichterstattung über Arbeits- und Lebensbedingungen in Drittstaaten führt zu einer stärkeren Sensibilisierung von Investoren und Verbrauchern und damit auch zu der Forderung nach stärkerer Beachtung der Menschenrechte durch deutsche Unternehmen im Ausland. Lilli Löbsack, Strafverteidigerin in Berlin, Vizepräsidentin der DGLI, Mitglied des Bundesfachausschusses „International Politik“ der FDP und Mitglied des Human Rights Committee von Liberal International